Bedingungen der Zusammenarbeit

vom 26.02.2021

 

1 Allgemeine Bestimmungen

Der Käufer kauft die Ware zu Preisen und Bedingungen, die im Angebot der Firma Tesko Steel Sp. z o.o. sowie in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Firma Tesko Steel Sp. z. o.o. festgelegt sind. Bei Widersprüchen zwischen dem Angebot der Firma Tesko Steel Sp. z o.o. und den Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Firma Tesko Steel Sp. z o.o. hat das Angebot der Firma Tesko Steel Sp. z o.o Vorrang. Das Angebot der Firma Tesko Steel Sp. z o.o. ist innerhalb von 3 Tagen ab dessen Einreichung bzw. bis zur Erschöpfung der Vorräte gültig. Das Angebot bedeutet keine Reservierung des Materials.  

§ 2 Preise und Zahlungen

PREIS

1. Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Preise. Dem Preis muss die Umsatzsteuer sowie andere öffentlich-rechtliche Abgaben gemäß den geltenden Vorschriften hinzugerechnet werden.  

ZAHLUNG

1. Sofern nicht anders vereinbart, leistet der Käufer seine Zahlungen auf das in der Rechnung angegebene Konto sowie gemäß allen anderen Anforderungen.  

2. Voraussetzung für die Verlängerung der Zahlungsfrist ist der Erhalt der Versicherung in angemessener Höhe bei einer Firma, die die Forderungen der Firma Tesko Steel Sp. z o.o. sichert, bzw. die Vorlage sonstiger Sicherheitsleistungen, die von der Firma Tesko Steel Sp. z o.o. angegebenen und genehmigt wurden.

3. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Verkauf von Fertigprodukten.

4. Als Zahlungstag gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto der Firma Tesko Steel Sp. z o.o. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die gesetzlichen bzw. vertraglichen Zinsen zu berechnen. Bestehen die Grundlagen dafür, dass der Käufer seinen Zahlungen nicht nachkommen kann, ist der Verkäufer berechtigt, die vollständige Zahlung in Bargeld bzw. per Überweisung vor der Auftragsabwicklung zu fordern. Der Verkäufer kann auch die zusätzlichen Sicherheitsleistungen fordern.

5. Bei nicht termingerechten Zahlungen ist der Verkäufer berechtigt − abgesehen von den der Firma Tesko Steel Sp. z o.o. zustehenden Zinsen − die weiteren Lieferungen einzustellen und/oder zu stornieren sowie dem Käufer die zusätzlichen Kosten für die Realisierung der Lieferung und/oder Herstellung von Waren aufzuerlegen.

6. Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist nicht und nach fruchtlosem Ablauf der zusätzlichen Zahlungsfrist hat der Verkäufer das Recht, die Forderungen gegenüber dem Käufer abzutreten. Außerdem ist der Verkäufer verpflichtet, die überfälligen Forderungen beim Versicherer gemäß seinem eigenen Versicherungsvertrag innerhalb der festgelegten Fälligkeitsfrist anzumelden.

7. Die Zahlung durch Abzug der sich aus dem Auftrag ergebenden Forderungen des Verkäufers vom Käufer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig.

8. Die zu verkaufenden Produkte bleiben Eigentum der Firma Tesko Steel Sp. z o.o., bis der Käufer den Preis vollständig bezahlt hat. Ist keine Zahlung auf das Konto innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist eingegangen, kann der Verkäufer postwendend die sofortige Auslieferung der unbezahlten Waren ganz bzw. teilweise fordern. Der Auslieferungsort wird vom Verkäufer angegeben. Die Auslieferungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Wird es festgestellt, dass die Rückgabe der Waren als Lieferung unmöglich ist, hat der Verkäufer das Recht, auf andere Waren bzw. Gegenstände nach eigenem Ermessen hinzuweisen, deren Wert nicht kleiner als Wert der ausstehenden Zahlungen des Käufers ist.

9. Die Anmeldung etwaiger Reklamationen berechtigt den Käufer nicht, irgendwelche Zahlungen gegenüber dem Verkäufer einzustellen.

10. Die anderen als in diesem Paragraphen festgelegten Preise sowie die Zahlungsbedingungen bedürfen ausdrücklicher Zustimmung der Firma Tesko Steel sp. z o.o

11. Die anderen als im Abs. 2 oben festgelegten Zahlungsbedingungen bedürfen der von der Firma Tesko Steel sp. z o.o. angegebenen Sicherheitsleistungen sowie ihrer ausdrücklichen Zustimmung bzw. Vorauszahlung in Höhe von 100% des Auftragspreises.  

 

§ 3 Lieferungen

1. Als grundlegende Form des Verkaufs gilt die Übergabe der Ware am Sitz der Firma Tesko Steel Sp. z o.o., es sei denn, die beiden Parteien beschließen anders unter Einhaltung der Bestimmungen gemäß § 1 sowie § 5 Abs.1. In einem solchen Fall finden die weiteren Absätze dieses Paragraphen Anwendung.

2. Die Lieferung von Waren erfolgt innerhalb der Fristen und an die im Angebot der Firma Tesko Steel Sp. z o.o. angegebene Adresse nach INCOTERMS 2010.

3. Die Firma Tesko Steel Sp. z o.o. haftet nicht für die Lieferverzüge, die sie nicht zu vertreten hat. Insbesondere werden darunter die höhere Gewalt wie Erdbeben, Natur- bzw. Industriekatastrophen, Streik, Verzögerungen beim Lieferanten verstanden.


4. Die Firma Tesko Steel Sp. z o.o. kann die Ware mit ihren eigenen Transportmitteln bzw. über eine Transportfirma bzw. einen Spediteur liefern.

5. Durch den Lieferverzug der Firma Tesko Steel Sp. z o.o. ist der Käufer berechtigt, vom Auftrag in einem Umfang zurückzutreten, auf den sich der Lieferverzug bezieht, wobei der Käufer vor der Inanspruchnahme dieses Anspruchs verpflichtet ist, die Firma Tesko Steel Sp. z o.o. zur Lieferung der Ware schriftlich aufzufordern sowie eine zusätzliche angemessene Frist unter Vorbehalt festzusetzen, dass wenn die zusätzliche Lieferfrist auch erfolglos abgelaufen ist, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag in einem Umfang zurückzutreten, auf den sich der Lieferverzug bezieht.  

§ 4 Warenannahme und Reklamationen

1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in qualitativer und quantitative Hinsicht unverzüglich nach deren Annahme zu prüfen sowie dem Verkäufer alle bei der Prüfung festgestellten Abweichungen mitzuteilen.

2. Die Reklamationen bezüglich der Warenqualität müssen unverzüglich, jedoch spätestens sieben Tage ab Abnahme der Ware angemeldet werden.

3. Die Reklamationen bezüglich der Warenmenge müssen unverzüglich, jedoch spätestens ein Tag ab Abnahme der Ware angemeldet werden.

4. Die Reklamationen werden nur bezüglich der Waren bearbeitet, die im ursprünglichen und nicht beschädigten Zustand geliefert wurden.

5. Voraussetzung für den Beginn des Reklamationsvorgangs ist die Bereitstellung folgender Unterlagen in Schriftform bzw. per E-Mail oder Fax vom Käufer:

a. Kurze Beschreibung des Reklamationsgrundes – Materialfehler, Qualitäts- bzw. Quantitätsmangel

b. Fotodokumentation.

6. Erweist sich die Reklamation als unbegründet, gehen alle damit zusammenhängenden Kosten zu Lasten des Käufers.

7. Im Falle wenn die Reklamation berechtigt ist, kann der Verkäufer nach eigenem Wahl und Ermessen wie folgt weiter handeln, reparieren oder beseitigen die entstehenden Fehler, oder das fehlerhafte Material auf neues Material tauschen, oder den Preis reduzieren, oder von der Bestellung abtreten, wenn der Preis noch nicht bezahlt wurde.
Die Verantwortung des Verkäufers aufgrund der anerkannten Reklamation in jedem Fall bis zu 100 % der fehlerhaften Material beschränkt ist, deren Fehler ausschließlich auf der Basis der groben und vorsätzlichen Vernachlässigungen des Verkäufers während der Bestellungsrealisierung entstanden sind. Es bedeutet, dass der Verkäufer in keinem Fall für irgendwelchen eventuellen direkten oder indirekten Kosten verantwortlich wird, die bei dem  Käufer und / oder bei den mit ihm zusammenarbeiteten Firmen entstehen würden wie:

  • die Produktionseinstellung,
  • Verarbeitung des Materials,
  • Erlös- und Gewinnverlust,
  • zusätzlichen Prüfungen.

8. Die Reklamation entbindet den Käufer von seiner Pflicht nicht, die Zahlung für das gelieferte Material termingerecht zu leisten.

9. Die Firma Tesko Steel Sp. z o.o. behält sich die Quantitätstoleranz vor, die mit der Qualitätstoleranz übereinstimmt und im Auftrag im Bereich von +/- 10 % von der Hütte bestätigt wird.

10. Die Anforderungen an die technischen und qualitativen Parameter, Zulassungen und Zertifikate sind ausdrücklich und direkt in der Anfrage vom Käufer festzulegen, anhand deren die Firma Tesko Steel sp. z o.o. ihr Angebot unterbreitet.

11. Auf Aufforderung werden die Zulassungen, die Zertifikate und sonstige Unterlagen als Qualitätsnachweis mit der Lieferung der Ware bzw. unverzüglich nach der Abwicklung der Lieferung geliefert.

12. Die Nichterfüllung der Voraussetzungen gemäß Abs. 1-5 kann zur Zurückweisung der Reklamation je nach Entscheidung der Firma Tesko Steel sp. z o.o. führen.

13. Die Gewährleistungshaftung der Firma Tesko Steel sp. z o.o. ist ausgeschlossen.  

 

§ 5 Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Firma Tesko Steel Sp. z o.o. unwirksam sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.

2. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Firma Tesko Steel sp. z o.o. sind der Internetseite www.teskosteel.com.pl im Reiter „Allgemeine Verkaufsbedingungen“ zu entnehmen und sie werden so zur Verfügung gestellt, dass der Kunde sie aufbewahren und sich die Einsicht darin im Laufe üblicher Tätigkeiten gewähren kann.

3. Die Änderung der Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Firma Tesko Steel Sp. z o.o. ist nur aus wichtigen Gründen nach Ermessen der Firma Tesko Steel sp. z o.o. zulässig und sie erfolgt durch die Veröffentlichung des einheitlichen Textes [unter Berücksichtigung der Änderung] auf der Internetseite www.teskosteel.com.pl im Reiter „Allgemeine Verkaufsbedingungen“. Sie ist am Tage der Veröffentlichung wirksam.

 

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